Abschaffung der Frau: Das grüne Danaergeschenk für die ÖVP

In der österreichischen Frauen- und Gleichstellungspolitik kam es am 18.09.2024 zu einem Paradigmenwechsel und zwar hin zum Schlechteren. Das Bundesgleichstellungsgesetz betreffend das Dienstrecht des Bundes wurde mit einer Mehrheit des Nationalrates geändert und dabei die Definition des Geschlechts verändert. Stand da zuvor, dass man sich die „Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männer“ wünscht, steht da nun stattdessen „Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts“. In der Erläuterung steht dazu nun eine neue Definition für Geschlecht!

Das Wort „Geschlecht“ ist dabei nicht mehr biologisch binär bestimmt – also Mann und Frau – sondern wird absurderweise gesetzlich ganz neu definiert: Anhand von Geschlechtsmerkmalen, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrollen. Das Geschlecht habe nun ja „biologische und soziale Dimensionen“ – es gäbe weibliche, männliche und intergeschlechtliche Personen. Ganz absurd wird es beim Thema Geschlechtsidentität:

Die innerlich gefühlte Geschlechtsidentität eines Menschen (auch psychisches Geschlecht) muss nicht seinem biologischen Geschlecht entsprechen und wird auf Basis seines eigenen psychischen Empfindens festgelegt.

Das Parlament legt also per Stimmen von ÖVP (!), SPÖ und Grünen fest, dass Beamte im Bundesdienst ihr Geschlecht künftig von ihren Gefühlen abhängig machen können. Wer psychisch empfindet eine Frau zu sein, kann es künftig sein.

Frau oder doch ein Mann „psychischen Geschlechts“ ? Die Zukunft wird sehr progressiv in Österreich

Die Abkehr von der Biologie

Der Gesetzgeber – in dem Fall initiiert von den Grünen – hält also fest, dass jeder Bundesbedienstete (das Gesetz ist „versteckt“ in einer Dienstrechtsnovelle) nach seinem Gefühl sein Geschlecht festlegen kann. Wir verabschieden uns damit von einem objektiven faktischen Bezug zu Männern und Frauen in der Gleichstellung und gehen hin zu einer völlig subjektiven Geschlechtsdefinition, die niemand Externer beurteilen kann, weil es ja ein „psychisches Geschlecht“ basierend auf „psychischem Empfinden“ ist. Woker geht es kaum! Österreich wandelt hier auf den Pfaden von hardcore links regierten US-Bundesstaaten und des Ampel-regierten Deutschlands.

Die hier genannten Gesetzesbegriffe sind zudem in der rechtlichen Praxis völlig untauglich, um ernsthafte Kategorien von Geschlechtern und von Gleichbehandlung zu schaffen. Effektiver Diskriminierungsschutz von Frauen wird so ad absurdum geführt. Niemand weiß schließlich, welche diskriminierten Geschlechter das nun künftig sein werden. Lächerlich ist es auch,

sich gesetzlich an „Geschlechterrollen“ aufzuhängen und diese dann auch noch äußerst schwammig zu zitieren:

Der Begriff Geschlechterrolle ist ein Aspekt des sozialen Geschlechts. Dieses bezeichnet gesellschaftliche Rollenvorstellungen, -zuschreibungen und -erwartungen bezüglich Mann- und Frausein, inklusive der Frage, wie weit hier nur eindeutig weibliche oder männliche Rollen zugelassen werden. Im Kontext von Intersexualität und Transidentität geht es darüber hinaus um die Frage, welche soziale Geschlechterrolle (Kleidung, Habitus, soziale Rolle u. a.) jemand unabhängig vom biologischen Geschlecht lebt.

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2711/fname_1654716.pdf

Sehen wir hier einen Mann oder eine Frau? Welcher „Geschlechterrollen“ übt den dieses Paar aus? Fragen für den österreichischen Gesetzgeber !

Die Fakten

Es gibt biologisch gesehen nur zwei Geschlechter: Mann und Frau. Bei einem ganz kleinen Anteil von weit unter 1% lässt sich diese binäre Definition manchmal schwerer treffen, weil es hier Merkmale gibt, die nicht zusammenpassen. Ein männliches Aussehen etwa, kombiniert mit weiblichen Chromosomen. Dafür passt dann der Begriff „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“. Alles andere sei wissenschaftlich Humbug, weiß die Neue Zürcher Zeitung:

Es gibt zwar Menschen mit einem intersexuellen Syndrom, bei dem Personen nicht eindeutige Geschlechtsmerkmale aufweisen. Sie machen etwa 0,4 Prozent der Bevölkerung aus. Solche Syndrome wie das Klinefelter-Syndrom beruhen aber auf Chromosomen-Anomalien und hormonellen Störungen, bilden also definitiv kein drittes Geschlecht.

So hart es ist: Es existieren in der biologischen Systematik Frauen- und Männerkörper. So gut wie alles andere sind Identitätsempfindungen, und diese fallen in den Bereich der Psychologie, nicht in den Bereich der Biologie oder der Medizin.

So einfach und so unwiderlegt ist die Basis-Biologie und harte Realität unserer Fortpflanzung. Und so unbeliebt ist sie im emotionalisierten Diskurs unserer Zeit über Geschlecht. Die Idee der Geschlechtervielfalt nimmt mittlerweile so sehr den Raum einer handfesten Ideologie ein, dass Missverständnisse und ideologisch passende Prämissen bis in die Wissenschaft reichen. Also in diejenige Institution, die am allermeisten auf Fakten setzen muss.

https://www.nzz.ch/meinung/sexdiversity-wenn-selbst-die-wissenschaft-die-wissenschaft-ueber-bord-wirft-ld.1839672

Das grüne Danaergeschenk für die ÖVP

Die ÖVP hat sich offensichtlich dieses woke und wirklichkeitsfremde Gesetz von den Grünen im Gegenzug für irgendwelche politischen Deals aufdrängen lassen. Direkt vor der Wahl stößt so die Volkspartei besonders ihre Wählerinnen völlig vom Kopf und gewährt den Grünen einen weiteren identitätspolitischen Verhandlungserfolg, denn diese mit ihrer linksradikalen Basis groß feiern werden. Die ÖVP wird dafür mit linkswokem Nasenring durch die Manege gezogen.

Das neue Gleichbehandlungsgesetz ist die letzte von vielen politischen Niederlagen aka Kompromissen der ÖVP gegenüber dem kleinen grünen Koalitionspartner und man fragt sich schon, wie sich die 37,5% der Österreicherinnen und Österreicher vorkommen, die mit ihrer Stimme für die ÖVP 2019 nun die linksextremste und wokeste Version eines Gleichstellungsgesetzes bekommen, die es global gibt und das inklusive Abwertung des weiblichen Geschlechts auf ein reines Gefühl.

Fazit

Die Gleichbehandlung von Mann und Frau wird mit diesem Gesetz ad absurdum geführt. Es ist eine Abkehr von der Biologie und der naturwissenschaftlichen Ratio. Das wird sich berufsmäßig zudem wohl zum Nachteil der Frauen entwickeln ! Im Bundesdienst gibt es ja heute die Prämisse bei gleicher Qualifikation eine Frau zu bevorzugen, um den weiblichen Anteil an Mitarbeitern zu steigern. Nachdem das Geschlecht aber künftig ein inneres Gefühl ist, werden wir bald mehr Schlagzeilen wie diese aus Spanien lesen:

37 Polizei- und Militärbeamten im Alter zwischen 40 und 50 Jahren dürften in Ceuta zwar offiziell ihr Geschlecht gewechselt haben, jedoch ihre männlichen Namen und ihren Familienstand beibehalten haben. Es wäre viel einfacher für Frauen, interne Beförderungen zu erhalten, heißt es aus Polizeikreisen.

https://www.diepresse.com/18243896/polizisten-aendern-geschlecht-um-befoerderungen-zu-erschleichen

Viele Männer werden also künftig ihr Geschlecht wechseln, um bei Beförderungen bevorzugt zu werden. Das kann ihnen künftig auch niemand verdenken, schließlich wurde das Geschlecht vom biologischen Fakt ja zum inneren Gefühl im Gleichbehandlungsgesetz abgewertet. Eventuell verschwindet so auch der „Gender Pay Gap“ statistisch: Wenn genügend gut verdienende Männer ihr Geschlecht wechseln, gleicht sich das Einkommen von Männern und „Frauen“ ja wieder an.

Finanzielles

Wir vom März glauben nicht an eine Paywall und stellen daher all unsere Beiträge gratis zur Verfügung ! Wir glauben hier an guten Journalismus, der Themen aufgreift, die vom Mainstream gerne ignoriert oder anders interpretiert werden, weil es den Herausgebern ideologisch gerade nicht passt ! Falls Ihnen also unser Beitrag zur Meinungsvielfalt gefällt und Sie dem „März“ finanziell unter die Arme greifen möchten, laden wir Sie herzlich ein, uns mit einem Betrag Ihrer Wahl zu unterstützen !

Falls Sie direkt überweisen möchten, ganz ohne Paypal oder Kreditkarte, dann finden Sie hier unsere Kontodaten:

IBAN: DE46 1001 1001 2622 4193 03

BIC: NTSBDEB1XXX

Vielen herzlichen Dank an alle Unterstützer !

Links & Quellen

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2711

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2711/fname_1654717.pdf