Im Internet geistert manchmal die Information herum, dass Trumps Kinder österreichische Staatsbürger sein könnten ! Der März möchte dies nun zum Anlass nehmen genauer nachzuforschen, ob an dieser These auch etwas dran ist. Die Basis dieser Behauptungen liegt darin begründet, dass Donald Trumps erste Frau Ivana eine Zeitlang eine österreichische Staatsbürgerin war. Dies ist ein freilich triviales aber dennoch hierzulande wenigen geläufiges Faktum, das anscheinend beiderseits des Atlantiks nicht sehr bekannt ist. Weshalb im US-Wahlkampf folgende Schlagzeile über Trumps Kinder in den USA kurz Aufsehen erregte:
President Trump’s first 3 children did not receive birthright citizenship
https://apnews.com/article/2449102499
Ivana Trump wurde nämlich erst 1988 in den USA eingebürgert und gebar ihre drei Kinder Donald Jr. (1977), Ivanka (1981) und Eric (1984) daher noch als österreichische Staatsbürgerin. Die drei Trump-Kinder erhielten damals aufgrund des Birthright Citizenship (Ius soli) aufgrund ihrer Geburt in den USA die amerikanische Staatsbürgerschaft. Aufgrund der österreichischen Staatsbürgerschaft der Mutter hätten die drei Trump-Kinder aber auch das Recht gehabt die Doppelstaatsbürgerschaft USA/Österreich zu beantragen. Und zwar solange ihre Mutter noch Staatsbürgerin war.
Warum war Ivana Marie Zelníčková eigentlich österreichische Staatsbürgerin?
Ivana Marie Zelníčková wurde 1949 als Tochter der Österreicherin Marie Francová und des Tschechen Miloš Zelníček in der ehemaligen Tschechoslowakei geboren. Sie war damals aber rein tschechische Staatsbürgerin, denn Doppelstaatsbürgerschaften waren bei ihrer Geburt in der Tschechoslowakei verpönt. Deshalb konnte sie wie die meisten anderen Staatsbürger im Ostblock die kommunistische Tschechoslowakei nicht einfach so verlassen und auswandern. Da dies aber offenbar ihr Wunsch war, nutzte sie die sich ihr bietenden Möglichkeiten. Als Profiskiläuferin hatte sie Kontakt zu Sportlern und Trainern aus dem westlichen Ausland, was ihr eine Tür in den Westen öffnete. Dafür ging sie eine taktische Ehe mit dem österreichischen Skilehrer Alfred Winklmayr ein. Diese freilich legale Scheinehe erlaubte es ihr dann auf legale Weise die kommunistische Tschechoslowakei zu verlassen und trotzdem immer wieder zum Besuch ihrer Eltern dorthin zurückzukommen! Ivana genoss also ein Privileg, welches vielen anderen Bürgern der Ostblockstaaten verwehrt blieb.
Die frisch verheiratete Ivana Winklmayr erhielt ihre österreichische Staatsbürgerschaft im März 1972 und schon im Jahr darauf erfolgte die Scheidung von Alfred Winklmayr. Winkelmayr, ein platonischen Freund, war selbst mittlerweile von Österreich als Schilehrer nach Kalifornien ausgewandert. In der Folgezeit arbeitete Ivana selbst dann als Skilehrerin und Model in Nordamerika, genauer gesagt in Kanada. Und lernte dort dann bei einem New York Besuch Donald Trump kennen.
Aus Ivana Winklmayr wird Ivana Trump
Nachdem sie bei einem Event Donald 1976 kennen gelernt hatte, folgte schon ein Jahr später die Heirat. Aus der österreichisch-tschechischen Skiläuferin wurde die Gattin des aufstrebenden New Yorker Immobilientycoons. Die Einbürgerung lies dann aber noch lange auf sich warten. Erst 1988 wurde Ivana in den USA eingebürgert. Nur zwei Jahre vor dem Scheitern ihrer Ehe mit dem späteren US-Präsidenten. Mit ihrer Einbürgerung in die USA wird sie vermutlich 1988 auf ihre österreichische Staatsbürgerschaft verzichtet haben, was aber für ihre Kinder belanglos sein sollte. Denn laut Außenministerium gilt folgendes:
So erwirbt ein in den USA geborenes Kind – unabhängig von der Staatsangehörigkeit seiner Eltern – in der Regel die US-Bürgerschaft. Stammt dieses Kind zugleich auch von österreichischen Eltern ab, dann ist es österreichisch-amerikanische/r Doppelbürger/in.
https://www.bmeia.gv.at/gk-new-york/service-fuer-buergerinnen/staatsbuergerschaft/doppelstaatsbuergerschaft/
Die österreichische Staatsbürgerschaft
Es gibt insgesamt drei Wege die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben: Abstammung, Verleihung und Doppelstaatsbürgerschaft. Hier liegen Fall 1 und Fall 3 vor: Die Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt der Geburt, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist. Im Fall 3 mit einem Vater (hier Donald Trump), der amerikanischer Staatsbürger ist, gilt allerdings Folgendes:
Wenn bei Eltern unterschiedlicher Nationalitäten (österreichische und eine andere) im Herkunftsland des fremden Elternteils auch das Abstammungsprinzip (wie in Österreich – siehe 1. Absatz) gilt, ist das Kind Doppelstaatsbürgerin/Doppelstaatsbürger. Nach österreichischem Recht muss sich das Kind mit Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260410.html
Es sollte rechtlich also klar sein, dass Trumps Kinder entweder österreichische Staatsbürger sind, oder zumindest ein Anrecht auf die Staatsbürgerschaft hatten. Rein vom österreichischen Rechtsverständnis sind die drei ersten Trump-Kinder per Geburt also amerikanisch-österreichische Doppelstaatsbürger. Die Frage beantworten ob die drei Trump Kinder auch tatsächlich österreichische Staatsbürger sind können natürlich nur sie selbst !
Quellen
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260410.html
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