„Faltergate“: Wie Journalisten gegen Kurz Stimmung machten

Chats des Plagiatsjägers Stefan Weber mit Falter-Chef Klenk; Quelle: https://exxpress.at/justiz-unter-druck-nach-wksta-leak-durch-falter/

Enthüllungen von privaten Nachrichten und bisher unbestätigte Vorwürfe ohne Erhebung einer Anklage haben die Ära Sebastian Kurz als Bundeskanzler vorerst beendet. Diese Enthüllungen werfen nun zurecht Fragen auf: WIE und vor allem WARUM und WANN sind Akten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit geraten? Wie eng sind die Verbindungen von linken Wiener Meinungsjournalisten wie eines Florian Klenk oder Peter Pilz mit den Justizbehörden? Ist es eigentlich erlaubt private Nachrichten ohne Anklage, auf Basis von Vorwürfen in der Öffentlichkeit breitzutreten? Diese Fragen wollen wir in diesem Artikel nun einmal genauer behandeln.

Klenk gerät aktuell auf Twitter gerade in Erklärungsnot, weil sich herausstellt, dass er als Journalist offenbar Akten VOR dem Anwalt eines Beschuldigten gehabt haben könnte. Dass dies auch andere österreichische Medien wie den Standard oder die ZIB offenbar betreffen würde, macht die Sache dabei nicht besser. Folgender Tweetaustausch zwischen Klenk und dem Beschuldigtenanwalt Thomas Kralik ist hier ganz aufschlussreich:

https://twitter.com/RichardSchmitt2/status/1453590952849850370

Die Replik des Anwalts auf die Aussage von Klenk „ON 1683“ am 06.10 erhalten zu haben ist aufschlussreich:

https://twitter.com/ThomasKralik/status/1453634655937339395/photo/1

Klenk hatte hier also offenbar den Akt ON 1683 am 6.10, der Beschuldigtenanwalt Kralik erst einen Tag später. Das wirft natürlich Fragen auf. Wurde hier der Verfahrensweg der Justiz verändert, indem unlautererweise und möglicherweise illegalerweise Medien noch vor den Beschuldigten informiert waren? Wurden Razzien geleaked um Bundeskanzler Sebastian Kurz politisch zu stürzen, bevor irgendwelche handfesten Beweise am Tisch lagen?

Der Österreich-Korrespondent der Financial Times Sam Jones schlussfolgert als politischer Beobachter aus den bisherigen Debatten und Ermittlungen ohne eine einzige Anklage auf jeden Fall das folgende Motiv:

„Welchen anderen Grund als einen politischen sollte die Veröffentlichung der Chats also gehabt haben?“

Sam Jones in der Financial Times

Justizakten in der Öffentlichkeit: Ein österreichisches Phänomen

In Österreich gibt es bei politischen oder anderen prominenten Fällen oftmals das Phänomen, dass Akten von Untersuchungen oder Anklagen an die Öffentlichkeit durchgestochen werden. Die landen im Internet, werden in Zeitungen seziert oder es wird sogar hämisch aus diesen im Burgtheater vorgelesen. Das demonstriert eine gewisse rechtliche Schludrigkeit im Umgang mit den Persönlichkeitsrechten und steht auch für die Verletzung vom Schutz der Privatssphäre nach Art 8 MRK, der auch gespeicherte Daten umfasst. Möglich ist das wohl durch ein Informantensystem zwischen Medien, Justiz und den Involvierten. Denn entweder sticht hier die Behörde Informationen durch, oder eben die Angeklagten selbst, bzw. deren Anwälte. Sonst hat ja theoretisch niemand Einblick in die Verfahren.

Betrachtet man den aktuellen Fall, so scheint es wohl auf den ersten Blick nicht gerade im Interesse eines Thomas Schmid oder Sebastian Kurz zu sein Chats zu verbreiten, bevor überhaupt feststeht, dass Anklage erhoben wird. Für die anderen „türkisen“ Angeklagten oder die Fellner-Brüder gilt das wohl auch. Wer letztlich die Chats an die Öffentlichkeit spielte ist daher durchaus ein spannendes Rätsel!

Degoutante und rechtlich bis dato irrelevante Chats geistern nun also in der Öffentlichkeit herum, die so manche irritieren mögen. Mindestens ebenso sollte aber auch irritieren, dass jedes peinliche Detail sofort aus den Akten der Justiz an die Medien und politische Gegner gespielt wird. Was in Österreich nur leider wenig verwundert, wo schon ein Peter Pilz in seinen Büchern aus unzähligen Verschlussakten der WKStA zitieren durfte. Dabei ist problematisch: Wenn Ermittlungsakten öffentlich werden, wird ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) unwahrscheinlicher. Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist eben ein wesentliches Element des Grundsatzes eines fairen Verfahrens. Eben weil die „Hängt ihn höher“-Fraktion (Zitat Peter Filzmaier) breiten Raum zur öffentlichen Vorverurteilung bekommt.

Ja dürfens denn des eigentlich? – ein rechtlicher Blick

Betreffend der Einsicht ist die österreichische Strafprozessordnung ziemlich klar: Nur Beschuldigte und deren Anwälte sollten primär einmal Einsicht in die Akten haben !

https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/51

In den Medien grassierten in der Folge nicht nur Rückschlusse auf die Identität der Angeklagten, sondern auch personenbezogene Daten wie Telefonnummern, was schon an sich ein Bruch des § 54 StPO sein dürfte. Nach Paragraph 54 StPO ist es den Einsehenden untersagt Informationen zu veröffentlichen, sofern personenbezogene Daten anderer Beteiligter (wie hier bei den Chats) verletzt werden:

https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/54

Die Beteiligten dürften also die Akten so eigentlich nicht veröffentlichen – ausgenommen der Verteidiger sieht dies in Absprache mit seinem Klienten als entlastend und keine Daten Dritter sind betroffen. Beides trifft hier wohl eher nicht zu, denn alle Beschuldigten haben mit anderen gechattet und jedwede Veröffentlichung müsste somit wohl der Zustimmung mehrerer Seiten bedürfen. Diese würde wohl nicht erteilt werden.

Es ist also höchst fraglich warum dennoch die Akten in der Öffentlichkeit herumgeistern. Mehrere Medien haben die Originalakte ja sogar – wie etwa das PROFIL – auf ihrer Website zum Download angeboten.

Das Zitieren aus den Akten – sofern veröffentlicht – ist den Medien in Österreich allerdings erlaubt, beziehungsweise steht in Östereich nicht unter Strafe! Womit wir wieder bei den Leaks wären, weil eben diese illegal vonstatten gegangen sein könnten. In der Vergangenheit gestanden etwa die NEOS das – mittels parlamentarischer Anfragen am Ende legale – Leaken von U-Ausschuss-Akten als politische Taktik gegen die ÖVP ein.

Der Exxpress kommt damit zu einem Schluss:

Ist zu beweisen, dass die vertraulichen Akten direkt aus der Justiz kamen, müssten sich die Tatverdächtigen den Vorwurf gefallen lassen, den Sturz einer demokratisch gewählten Regierung und ihres Kanzlers aktiv mitbetrieben zu haben.

https://exxpress.at/geheime-justiz-akten-gegen-passende-berichte-ermittlungen-laufen/

Wie ist die Rechtslage dazu beim „großen Bruder“ Deutschland?

In Deutschland ist die Veröffentlichung von Originalzitaten aus Akten übrigens strikt verboten. Hier können sogar die Veröffentlicher – die Medien – rechtlich an die Kandare genommen werden, wenn sie private Nachrichten und Justizakten 1:1 in ihren Medien veröffentlichen. Und so den Schutz der Privatsphäre damit verletzten. Wie es in Österreich geschehen ist. Im Wortlaut des deutschen Bundesverfassungsgesetzes klingt das dann so:

Wer die Anklageschrift oder andere öffentliche Dokumente eines Strafverfahrens im Wortlaut veröffentlicht, bevor sie vor Gericht behandelt wurden, macht sich also auch weiterhin strafbar. Das bestimmt das Strafgesetzbuch (§ 353d). Angedroht wird eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

https://taz.de/BVerfG-ueber-Anklageschriften/!5037514/

Klagen beim obersten Verfassungsgericht scheitern seit Jahrzehnten aufgrund der folgenden Rechtssprechung und Logik des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs:

Schließlich bewahre die Strafvorschrift nicht nur den Angeklagten vor öffentlicher „Vorverurteilung“. Auch eventuelle Mitangeklagte und Nebenkläger seien geschützt.

Strafnorm (soll) verhindern, dass Zeugen und Schöffen eines Prozesses „durch die vorzeitige Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt werden“.

https://taz.de/BVerfG-ueber-Anklageschriften/!5037514/

Soweit so nachvollziehbar. Dass gegen Ex-Bundeskanzler Kurz ermittelt wird, darf nach deutscher Rechtssprechung also natürlich der Öffentlichkeit bekannt sein. Der Justizakt zu einer möglichen Anklage und andere amtliche Schriftstücke und Dokumente bleiben für Medien aber Tabu. Wortwörtliche Chats wären in Deutschland nicht öffentlich. Dabei hätten die Medien über die Existenz der Chats und einen „rüden Umgangston“ darin natürlich schreiben dürfen, um das Informationsbedürfnis der Bevölkerung zu berücksichtigen.

Die Folge in Österreich wäre gewesen: Wir hätten uns die scheinheilige Debatte erspart, ob ein Politiker „Arsch“ sagen darf. Zur Causa der peinlichen öffentlichen (in Deutschland illegalen) Chatvorlesung vom „Standard“ im Burgtheater urteilte Oliver Scherbaum in der Presse folgendermaßen:

Inszenierung auf Kosten des fairen Verfahrens

Oliver Scherbaum in „Die Presse“ vom 25.10.2021: S. 18

Das ist besonders degoutant, weil das Burgtheater im Besitz der Republik ist. Unter seinen kulturpolitischen Auftrag fällt eine Vorlesung von Ermittlungsakten sicher nicht.

Die linke Agenda des Falters und seines Chefredakteurs Florian Klenk

Das Wiener Wochenblatt Falter kann man in etwa als Pendant zur deutschen TAZ betrachten. Der Falter ist im Land wohl das mit Abstand linkeste Blatt, er hat eine relativ kleine Leserschaft (rund 50.000/Woche) und wird großzügig vom der rot-regierten Wien subventioniert. Groß und medial relevant ist der Falter reichweitemäßig vor allem auf Twitter in Person des Chefredakteurs Florian Klenk und in der linken Kurz-hassenden Meinungsbubble.

In W24, dem Hausfernsehsender des roten Wien, dürfen Falter-Journalisten zusätzlich auf Kosten der Wiener Steuerzahler Woche für Woche ÖVP und FPÖ in der Sendung „im Falter“ scharf kritisieren. Wirklich „blöd“ für die bürgerlichen Parteien, dass die SPÖ im Wiener Politsumpf politisch „so gut wie keine Fehler“ macht und im Falter wie W24 daher immer eher gut wegkommt.

Politisches Primärziel der Wiener Stadtzeitung Falter ist also nicht die Stadt Wien und deren politische Verflechtungen, sondern die Parteien rechts von der SPÖ im Bund. Klenk hat dabei seine gut inszenierte Rolle als linker Chefankläger gegen „die Rechte“ gefunden, indem er unter dem Applaus von Linkstwitter in Wien seine medialen Feldzüge gegen Schwarz-Blau vorantreibt. Seine „Praktiken“ sind dabei nun in den Fokus des öffentlichen Interesses geraten. Kritiker bescheinigen dem Falter-Chef nämlich nicht ganz sauber bei der Informationsbeschaffung und bei der Informationspräsentation vorzugehen!

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist Klenk-Faltergate-2.jpg

Das „Weiterspielen“ von Akten

Jüngst wurden die Praktiken des Florian Klenk durch den Medienwissenschaftler Stefan Weber geoutet, als dieser von Klenk ungeschwärzte Ermittlungsakten aus fragwürdiger Quelle bekam und danach selbst Nachforschungen anstellte. Diese warfen bezüglich der Herkunft der Quellen einige Fragen auf, welche Klenk in einer Tweet-Flut nicht ganz klären konnte. Seltsam – unabhängig von Klenk – war zudem auch die Tatsache, dass etwa der deutsche Comedian Jan Böhmermann anscheinend zu einem absurd frühen Zeitpunkt Informationen zum Ermittlungsstand erhalten haben dürfte. Dabei sticht folgendes böhmermannsches Zitat hervor:

Ich hoff, du (Anm. Kurz) hast dein Zimmer aufgeräumt, ich drück die Daumen für die kommenden Wochen. Du weißt, um was es geht.

Jan Böhmermann spielt bereits am 24. September auf Hausdurchsuchungen an

Was einen Twitteranten später zu folgendem Post animierte:

Wie sorglos und ungehemmt hier mit geheimen Ermittlungsakten in der linken österreichischen Medienszene umgegangen wird, offenbart folgender Schlagabtausch zwischen Plagiatsjäger Weber und Klenk:

Interessant ist auch die Timeline von Klenks Rechtfertigungen auf Twitter betreffend der Aktenleaks. Deshalb ist nun die

… Frage offen, ob jemand aus konkretem politischen Interesse diese vertraulichen Dossiers der Korruptions-Staatsanwaltschaft an gewisse Medien verteilt hat. Wer wollte damit eine Stimmung ähnlich jener des Abends der Ibiza-Video-Präsentation erzeugen?

https://exxpress.at/der-kurz-sturz-eine-nummer-bringt-justizministerin-zadic-unter-druck/

Es steht dabei der Vorwurf im Raum, dass der u.a. von Klenk geleakte Hausdurchsuchungs-Befehl Nr. 1683 nur Stefan Steiner und seinem Rechtsanwalt neben WKStA-Beamten bekannt war. Steiner und sein Anwalt bestreiten vehement diesen geleaked zu haben, was aufgrund Steiners Rolle als engster Kurz-Berater glaubwürdig ist. Klenk hingegen twitterte schon am 6.10. um 12.39 (4h nach der Hausdurchsuchung):

Der Falter arbeitete also „seit einigen Stunden“ an einem Bericht, nur 4 h nach einer geheimen Hausdurchsuchung. In der Kritik stehend verstrickte sich Klenk dann in Widersprüche und löschte plötzlich den folgenden Rechtfertigungstweet!

Unterer Tweet wurde von Klenk wieder gelöscht

Gibt es zu intimes Teamwork gegen Kurz in der WKStA?

Beschuldigtenanwalt Kralik nahm in der Folge über das verdächtig frühe Bekanntwerden der Hausdurchsuchungsanordnung im klenkschen Twitteraccount in einem Interview Stellung:

Ich habe diesen Akt – so wie andere Anwälte auch – erst am Donnerstag, dem 7.10., um 16.18 Uhr aus dem dafür vorgesehenen Justiz-Web abrufen können.

Die Erklärung Klenks, er hätte die Infos, die zum Sturz von Sebastian Kurz führten, “aus Anwaltskreisen”, sei für Kralik “absurd”

https://exxpress.at/der-kurz-sturz-eine-nummer-bringt-justizministerin-zadic-unter-druck/

Hat Klenk seine Informationen also aus der ermittelnden WKStA erhalten? Vielleicht als „Gegengeschäft“ für die flankierende Berichterstattung zu den Ermittlungen gegen Kurz? Oder aufgrund eines alten Freundschaftsdienstes für Klenk? Dieser gibt auf Twitter ja durchaus mit seinen Connections zur WKStA an und generiert sich überhaupt gerne als Hobbystaatsanwalt und Ankläger.

Verstrickungen der involvierten Ermittler werfen auf jeden Fall Fragen auf! So ist anscheinend die Gattin des gegen Kurz ermittelnden Oberstaatsanwalts gleichzeitig die externe Expertin der WKStA, welche die Kurz-Chats analysiert. Und damit die Person, die wohl entscheidend mitbestimmen könnte, welche Chats letztlich in den Medien und Untersuchungsakten ihres Mannes auftauchen. Und wie liese sich etwa Florian Klenks folgender Tweet zur WKStA interpretieren:

Ein interessanter Tweet: Protokolle MIT der WKStA lesen? In Deutschland wäre so eine Aussage wohl undenkbar

Wie eng sind also die klenkschen Verbindungen zur Justiz? Hat sich jemand hier abgesprochen die Bundesregierung zu destabilisieren? Um durch gezielt platzierte Chatnachrichten Kurz so unter Druck zu setzen, dass er vom linken Koalitionspartner genötigt werden konnte zurückzutreten? Und dass obwohl keine Anklage vorliegt und obwohl nicht klar ist, ob die Chats irgendwie strafrechtlich relevant sind?

Wiederholen linke Eliten also das Ibiza-Playbook?

An Straches – illegal aufgezeichneten- feuchtfröhlichem Abend auf Ibiza ist bis dato nichts Illegales gefunden worden. Die Suppe war also strafrechtlich eher dünn, weshalb damals die Medien die nur 6 öffentlichen Ibiza-Minuten (!), wo Strache sich blamierte, ständig wiederholten. Woraufhin linke Demonstranten vor dem Bundeskanzleramt aufmarschierten, um mit Medien und Bundespräsidenten Druck auf Kurz auszuüben bis die Regierung krachte, weil Kurz sich breitschlagen ließ Kickl ohne Grund zu entlassen. Woraufhin die FPÖ die Koalition verlassen musste.

Nun bei Ibiza Akt 2 sieht es ähnlich aus: Inhaltlich dünne Chats tauchen auf – soweit es Kurz betrifft. Weshalb Medien und Opposition ständig die gleichen drei Kurz-Zitate „Bundesländer aufhetzen“, „Arsch“ und „Kirche Gas geben“ herunterbeten. Als ob diese irgendeine Relevanz hätten und als ob das nicht normale Reaktionen eines Politikers wären. Es wird ermittelt wie gegen Strache, aber für Anklagen reicht es aktuell anscheinend nicht. Linke Demonstranten tauchten wieder vor dem Bundeskanzleramt auf und die Medien begannen (statt wie bei Ibiza die ÖVP) nun die Grünen unter Druck zu setzen bis diese verschreckt von ihrer Basis und den linken Medien den Kontakt zum Koalitonspartner ÖVP einstellten und in den Medien Drohungen platzierten. Woraufhin Kurz (un)freiwillig zurücktrat, um Schaden infolge von Neuwahlen abzuwenden.

Überzogene Medienberichte diffamierten in der Folge die ÖVP, was sich massiv in den Umfragen auswirkte. Kein Wunder wenn die Mainstreammedien die linksextremen Kampfbegriffe vom „System Kurz“ übernehmen und ständig der ÖVP Korruption unterstellen, wo noch keine bewiesen ist.

Dabei ist soweit nur eines bekannt:

Schmid hat in den Chats ziemlich angegeben um Kurz zu gefallen. Eventuell ging sein Buhlen um Aufmerksamkeit dann aber strafrechtlich zu weit, indem er geschönte Umfragen initiierte. Die – so der Vorwurf – dann aus dem Finanzministeriumsbudget bezahlt wurden. Der Vorwurf dabei: Amtsmissbrauch und Untreue. Dafür jedoch dass Kurz blöd genug gewesen wäre, diese völlig unnötige Finte anzuordnen, gibt es bis dato keinen Beleg.

Fazit

Sebastian Kurz wurde also wohl das verfrühte Opfer eines medialen Scherbengerichts über private Chatnachrichten, banale Nachrichten deren Inhalt teilweise bereits als völlig übertrieben überführt wurde. Es wäre fair gewesen die Justiz in Ruhe ihre Aufklärung machen zu lassen. Der ideologisch hier unverdächtige linke Spiegel schreibt über bombastische und wenig realistische Angebereien in den Chats Folgendes:

„Ich habe Sebastians Budget um 35 Prozent erhöht“, schreibt Schmid mit Bezug auf das damalige Außenministerium unter Kurz, ganz so, als hätte er – Schmid – gerade ein paar Millionen aus seinem Privatsäckel spendiert.

Walter Mayer im Spiegel am 16.10.2021: S.89

Daraus kann die Opposition natürlich einen Korruptionsvorwurf konstruieren. Weiß man aber, dass diese Erhöhung im Zuge der Flüchtlingskrise geschah, als Integrationsminister Kurz Milliarden für die Integration und Versorgung illegaler 2015er Migranten zusätzlich ausgeben musste, relativiert sich „Schmids Coup“ als Angeberei, denn die SPÖ saß schließlich mit am Tisch und hätte Kurz niemals übermäßig Gelder nachgeworfen.

Die Veröffentlichung von Akten ist also eine selektive und äußerst effektive Taktik der politischen Linken von einem Florian Klenk bis zu einem Peter Pilz, die aus Ermittlungen der Justiz frühzeitig medienpolitisches Kapital schlagen. Und zwar durch die Hilfe von Informanten. Und wohl auch durch Kontakte zur WKStA – wie Florian Klenk auf Twitter (siehe oben) in einem wohl schwachen Moment ganz freimütig einräumte. Das – in der Folge vom linken Standard im Burgtheater inszenierte – Vorlesen von ausgewählten Chatnachrichten war ein weiterer manipulativer Tiefpunkt dieser Affäre. Die Verfasser der Chats mögen hier nicht ruhmreich aussteigen, sie hätten sich aber in einem Rechtsstaat zumindest zuvor eine Anhörung vor einer öffentlichen Bloßstellung auf Steuerzahlerkosten verdient! Man fragt sich hier zurecht, was eigentlich die künsterlische Leistung des Burgtheaters bei dieser degoutanten Inszenierung war.

Nun ist es an Zeit gewisse Vorgänge in der Republik aufzuklären !

Wenn das politische Österreich unter Anleitung der linken Wiener Blase nun wegen Kurz die Inseratenvergabe nach drei Jahrzehnten plötzlich als verwerflich und verfolgbar ansieht, so ist es höchst an der Zeit medienpolitisch nicht nur hier aufzuräumen. Politiker mit Inseratenaufträgen im Gepäck haben nichts in der Chefredaktion einer Zeitung verloren und ebensowenig sind Journalisten Hobby-Staatsanwälte oder PRler für Justizakten. Ermittlungsakten haben nichts in der Öffentlichkeit oder in der Hand von Journalisten verloren BEVOR eine öffentliche Anklage vorliegt. Kommt es nämlich mangels Beweisen nicht zu einer Anklage, wird hier mit Aktenteilen eine unfaire Vorverurteilung betrieben, die im Rechtsstaat abzulehnen ist. Hier sprechen nämlich immer noch Gerichte Recht und nicht linke Medien wie der Falter.

Das persönliche Gebahren eines Florian Klenk mit Akten-Informationen mutet in der medialen Rückschau höchst seltsam an und gehört vorbehaltlos aufgeklärt. Wenn irgendjemand Akten illegalerweise an die Medien hierzulande durchsticht, so sollte dies doch rechtliche Konsequenzen haben. Nur so kann der Rechtsstaat vorbehaltlos arbeiten. Journalisten, die nun irrelevante private Nachrichten von Verdächtigen in den Medien 1:1 ausbreiten, sollten dafür ebenso von der Justiz sanktioniert werden können wie es in Deutschland Usus ist. Hier hat Österreich eindeutig Nachholbedarf. Denn die Unschuldsvermutung – verspottet jüngst im Burgtheater bei der Verlesungen von Akten – gehört in Österreich endlich respektiert.

Links & Quellen

https://kurier.at/politik/inland/falter-chef-klenk-hat-beinschab-akt-an-plagiatsjaeger-weber-weitergegeben/401782634

Oliver Scherbaum (25.10.2021): Inszenierung auf Kosten des fairen Verfahrens. In: „Die Presse“ vom 25.10.2021: S. 18

Walter Mayer: Der Aufstieg des Tascherlträgers. In: „Der Spiegel“ vom 16.10.2021: S. 88ff.

https://kurier.at/politik/inland/schlagabtausch-rund-um-ermittlungen-in-causa-kurz/401791460

https://www.krone.at/2540370

https://taz.de/BVerfG-ueber-Anklageschriften/!5037514/

https://exxpress.at/geheime-justiz-akten-gegen-passende-berichte-ermittlungen-laufen/

https://exxpress.at/der-kurz-sturz-eine-nummer-bringt-justizministerin-zadic-unter-druck/

https://exxpress.at/neue-details-zum-krimi-war-aktion-gegen-kurz-wie-der-ibiza-coup-geplant/

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